AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Alexander Manchen, Günther-Hartmann-Straße 10, 77933 Lahr/Schwarzwald(nachfolgend: „Alexander Manchen“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Alexander Manchen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche Alexander Manchen mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Alexander Manchen seiner Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Alexander Manchen auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Alexander Manchen/ Mitwirkung des Kunden

(1) Alexander Manchen erbringt für Agenturen, Dienstleister & Beratungsunternehmen individuelle, zumeist onlinebasierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Lead- und Kontaktgenerierung und des Vertriebs. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Alexander Manchen dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Alexander Manchen, bleibt der Vergütungsanspruch von Alexander Manchen unberührt.

(3) In Bezug auf die von Alexander Manchen zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Alexander Manchen in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach dem Hauptvertrag ist Alexander Manchen hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. Alexander Manchen wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigen.

(4) Alexander Manchen ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Genehmigung des Kunden ist insoweit nicht erforderlich.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen von Alexander Manchen erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht einhalten, bleibt der Vergütungsanspruch von Alexander Manchen unberührt.

(6) Sofern Alexander Manchen dem Kunden im Rahmen des Hauptvertrags eine kostenpflichtige Maßnahme empfiehlt (z.B. Werbung auf den Plattformen Facebook, Instagram oder LinkedIn), sind etwaige Kosten dafür nicht in der Vergütung von Alexander Manchen inkludiert, sondern vom Kunden separat zu tragen.

(7) Drittplattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn sind jederzeit berechtigt, ohne Nennung von Gründen Werbekampagnen des Kunden einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Alexander Manchen nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Alexander Manchen gegenüber dem Kunden bleibt in diesem Fall unberührt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Alexander Manchen und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Alexander Manchen eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Alexander Manchen angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Alexander Manchen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Alexander Manchen ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Alexander Manchen ist anders lautend. Eine con Alexander Manchen erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Alexander Manchen nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Alexander Manchen stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Alexander Manchen zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Alexander Manchen beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Alexander Manchen eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Alexander Manchen vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Alexander Manchen sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Alexander Manchen in Verzug, ist Alexander Manchen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Alexander Manchen wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) Alexander Manchen wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Alexander Manchen ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Alexander Manchen bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Alexander Manchen innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Alexander Manchen gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Alexander Manchen unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Alexander Manchen und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Alexander Manchen und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Alexander Manchen (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen vonAlexander Manchen zu wahren. Alexander Manchen ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Alexander Manchen innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, Alexander Manchen überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Alexander Manchen insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Alexander Manchen erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Alexander Manchen für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Alexander Manchen nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Alexander Manchen über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) Alexander Manchen haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Alexander Manchen nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Alexander Manchen nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Alexander Manchen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern Alexander Manchen für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 13 Widerrufsrecht

Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise Kaufmann im Sinne des HGB ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Kunden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Alexander Manchen maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Alexander Manchen.

Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Manchen Consulting GmbH und dem Kunden ist der Sitz von Alexander Manchen (derzeit Lahr/Schwarzwald).

Anhang

SEPA

Alexander Manchen, Günther-Hartmann-Straße 10, 77933 Lahr/Schwarzwald und deren Erfüllungsgehilfen (Gläubigerreferenz-ID: DE03ZZZ00002347024) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

IBAN:

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Alexander Manchen, Günther-Hartmann-Straße 10, 77933 Lahr/Schwarzwald und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

AGB Stand: 24.11.2023 © Vervielfältigung verboten

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